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Die „Kirchen am Sund“ informieren:

Liebe Gemeinde, liebe Interessierte,
bitte beachten Sie, dass die Landesregierung mit einem Beschluss des Landeskabinetts vom 23. November 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet hat: ab dem 25. November 2021 gilt in ganz Mecklenburg-Vorpommern die 2G+ – Erfordernis.

Hieraus ergeben sich aktuell folgende Änderungen:
– Gottesdienste können unter der Voraussetzung der 3G – Regel durchgeführt werden,
– während des gesamten Gottesdienstes gilt, auch am Platz, die Maskenpflicht,
– der Gemeindegesang ist mit Maske und einem Mindestabstand von 2m weiterhin möglich.

Für kirchliche Veranstaltungen, Konzerte und Zusammentreffen von Chören gilt grundsätzlich neu, dass bereits ab Warnstufe gelb der sogenannten Corona-Ampel die 2G-Erfordernis eintritt. Ab der Warnstufe orange ist zusätzlich die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests notwendig (2G+).

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor den Veranstaltungen, ob und unter welchen Bedingungen diese durchgeführt werden können!
Vielen herzlichen Dank.

Bleiben Sie wohl behütet.
Ihre Kirchengemeinderäte der „Kirchen am Sund“

weiterführende Informationen:

Sonderseiten auf „Kirchen MV“
Informationen des Landkreises
Informationen der Landesregierung
Aktuelle Zahlen für MV
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